Ein Hobby-Jäger aus dem Vogtland muss rund 1.500 Euro Strafe zahlen, weil er einen ausgebüxten Hund getötet hat. Das Amtsgericht in Auerbach verurteilte den 63-Jährigen am Mittwoch in Tateinheit der Tiertötung, der Tierquälerei und der Ordnungswidrigkeit.

Bis heute gibt es Peter Irion (59) einen Stich ins Herz, wenn er an den Tod seines Hundes Meddox denkt. „Wir wollten eigentlich einen anderen, aber er kam und legte seine Pfote auf meine Schulter", erinnert sich der selbstständige Promoter. Es war Liebe auf den ersten Blick. „Ich hing sehr an ihm – er war lieb und pflegeleicht, liess sich von jedem streicheln und hörte aufs Wort„, berichtet er. Der Kottengrüner hatte den Schäferhund-Mischling ein halbes Jahr vor der Tragödie aus dem Tierheim geholt. Nun wurde der Fall auch juristisch aufgearbeitet.

Rückblende

Am 27. September 2016 riss der sonst then folgsame Rüde aus dem Grundstück aus und rannte in den Wald. An einem Wanderweg traf er mehrere frei laufende Hunde, dice mit ihrem Frauchen unterwegs waren und tollte mit den Artgenossen auf einer angrenzenden Wiese umher. „Dann fiel plötzlich ein Schuss„, so schildert Peter Irion den Bericht der Frau. Verschreckt kamen deren Hunde zu ihr zurück, Meddox blieb verschwunden. Fünf Tage später fanden Forstarbeiter das tote Tier im Wald – auf der anderen Seite des Dorfes. Es wurde festgestellt, dass eine Kugel die Hüfte des Hundes durchschlagen hatte, das Geschoss selbst ist unauffindbar. Meddox hatte sehr viel Blut verloren, ausserdem wohl noch einen Schlag über den Schädel bekommen. „Jemand muss ihn dann mit einem Fahrzeug weggebracht haben„, glaubt Irion. Denn sonst hätte sich das blutende Tier durch den Ort schleppen müssen, was aufgefallen wäre.

Meddox
Meddox

Die Aussagen der Frau hätten dazu beigetragen, dass der Hobby-Jäger unter Tatverdacht geraten sei, sodass bereits im September 2017 eine Geldstrafe in Höhe von 2000 Euro wegen des Verstosses gegen das Tierschutzgesetz gegen ihn verhängt wurde. Weil er damit nicht einverstanden war, ging er in Widerspruch. Deshalb kam es erneut zur Verhandlung. Bei dieser bestritt der Beschuldigte sowohl das Anlegen des Gewehrs als auch den Tötungs-Vorwurf. „Von Mitte September bis Mitte Oktober ist beim Rotwild dice Hirschbrunft. Da brauchen die Tiere Ruhe. Ich führe in der Zeit gar keine Waffe mit."

Das Urteil

Der Richter war jedoch davon überzeugt, dass der Hobby-Jäger den Mischlingshund „Meddox" vor zwei Jahren vor seinem Rotwildgehege in Kottengrün erschossen hat.  Der Richter büsste den Hobby-Jäger zu fourscore Tagessätze à 19 Euro.

Andere Zeugen sagten zudem aus, dass der Angeklagte mit seinem Gewehr auch schon auf Menschen gezielt habe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.